Werbung vom Pokerclub verboten?  |
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| Werbung vom Pokerclub verboten? |
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Hi,
da bei uns im Pokerclub überlegt wurde bei nem Schützenausmarsch mit zu laufen, aber einige auf die Idee gekommen sind, dass es ja verboten sein könnte nun hier meine Frage dazu...
Es ist ein Just for Fun Pokerclub mit 3€ Monatsbeitrag, wodurch lediglich Spielchips, Tische, Pokale von Finanziert werden. Sprich die Clubabende sind komplett kostenfrei. Vor kurzem haben wir uns dann auch schöne Zipper gemacht, womit wir nun auf dem Schützenausmarsch teilnehmen wollten.
Ist es dadurch, dass Poker ja noch als Glücksspiel angesehen wird Strafbar, wenn wir damit auf dem Schützenfestausmarsch auftreten würden, weil es ja als Werbung angesehen werden könnte?
Gibt es da eine Gesetzeslage für?
Gruß
__________________ Skype: rote96
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10.05.2012 22:16 |
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Kerri1
Bronze
Dabei seit: 08.11.2005
Beiträge: 9.207
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ja is verboten. keine werbung für glücksspiel. ende
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| Zitat: |
orginal von Sim87
es kommt auch etwas auf die region an. auf pokerstars.fr trifft zB immer Ax ein toppaar, und es gibt öfter couleur de la montagne |
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11.05.2012 02:13 |
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uTz84
Bronze
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 2.303
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| Zitat: |
Original von agonyship
nein ist nicht verboten. Glücksspiel setzt einen Geldeinsatz vorraus. Da ihr nicht um Geld spielt no problem. ende.
€: Noch ein Beispiel: Pokerstars,FTP, und PartyPoker haben alle schon Werbung im deutschen TV gemacht; und denen könnte man sogar noch Intention unterstellen. |
Ihr seid ja sozusagen ein Verein, wenn auch nicht eingetragen. Also ich seh da kein Problem.
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11.05.2012 12:05 |
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AyCaramba44
Diamant
Dabei seit: 27.04.2010
Beiträge: 6.559
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Werbung für Poker -> erlaubt (siehe auch Werbung für Pokerstars.de)
Werbung für Poker mit Echtgelt -> verboten bzw. Grauzone (z.B. Pokerstars.com, Sportwettenanbieter)
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11.05.2012 12:36 |
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Gleidinger96
Silber
Dabei seit: 27.01.2011
Beiträge: 1.932
Themenstarter
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Da muss es doch aber auch ne Gesetzeslage geben, oder?
__________________ Skype: rote96
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11.05.2012 13:55 |
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Gleidinger96
Silber
Dabei seit: 27.01.2011
Beiträge: 1.932
Themenstarter
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| Zitat: |
Original von doomstaR
| Zitat: |
Original von Gleidinger96
Da muss es doch aber auch ne Gesetzeslage geben, oder?
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§ 5 Abs. 3 GlüStV (von 2008)
Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen (§§ 7 und 8 Rundfunkstaatsvertrag),
im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten. |
Naja, ist weder Werung über Fernsehen, noch über Internet oder Telekommunikationsanlagen, deswegen passt das Gesetz ja nicht
__________________ Skype: rote96
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11.05.2012 14:07 |
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Kerri1
Bronze
Dabei seit: 08.11.2005
Beiträge: 9.207
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| Zitat: |
Original von Kerri1
ja is verboten. keine werbung für glücksspiel. ende |
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| Zitat: |
orginal von Sim87
es kommt auch etwas auf die region an. auf pokerstars.fr trifft zB immer Ax ein toppaar, und es gibt öfter couleur de la montagne |
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11.05.2012 15:06 |
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Gleidinger96
Silber
Dabei seit: 27.01.2011
Beiträge: 1.932
Themenstarter
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| Zitat: |
Original von Kerri1
| Zitat: |
Original von Kerri1
ja is verboten. keine werbung für glücksspiel. ende |
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Wenn du das Gesetzlich belegen könntest, wäre mir das aber lieber ...
__________________ Skype: rote96
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11.05.2012 17:42 |
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doomstaR
Bronze
Dabei seit: 10.03.2009
Beiträge: 400
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§ 5
Werbung
(1) Werbung für öffentliches Glücksspiel hat sich zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters
bei Wahrung des Ziels, legale Glücksspielmöglichkeiten anzubieten,
auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel zu beschränken.
(2) Werbung für öffentliches Glücksspiel darf nicht in Widerspruch zu den Zielen des §
1 stehen, insbesondere nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen
oder ermuntern. Sie darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete
Zielgruppen richten. Die Werbung darf nicht irreführend sein und muss deutliche Hinweise
auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger, die von dem jeweiligen Glücksspiel
ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten.
(3) Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen (§§ 7 und 8 Rundfunkstaatsvertrag),
im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten.
(4) Werbung für unerlaubte Glücksspiele ist verboten.
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11.05.2012 20:37 |
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Gleidinger96
Silber
Dabei seit: 27.01.2011
Beiträge: 1.932
Themenstarter
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thx
__________________ Skype: rote96
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11.05.2012 23:07 |
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uTz84
Bronze
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 2.303
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Erstmal ist es nicht öffentlich, da man Mitglied sein muss und zweitens wird nicht um Geld gespielt, wodurch es auch kein Glückspiel ist.
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12.05.2012 13:09 |
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Gleidinger96
Silber
Dabei seit: 27.01.2011
Beiträge: 1.932
Themenstarter
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Ist es nicht dadurch ein Glücksspiel, da Poker gespielt wird?
__________________ Skype: rote96
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12.05.2012 13:24 |
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| Zitat: |
| Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele. |
(http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%BCcks...ion_von_Spielen)
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suche Domainnamen, humster ist es geworden
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12.05.2012 14:07 |
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Ist der ganze Vertrag laut EU aktuell nicht eh ungültig und somit kann es euch im Grunde wurscht sein!?
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| Zitat: |
Original von Souls111
hier kommst dir vor als würdest mit nem esel reden :rage: |
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15.05.2012 13:06 |
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richum
Bronze
Dabei seit: 29.03.2010
Beiträge: 1.449
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Der Club ist auch nicht illegal da es sich im klassichen Sinne nicht um Glücksspiel handelt wenn dort nicht um Geld gespielt wird. Also ist "Werbung" auch nicht verboten. Schließlich wäre sonst jeder Pokerclub in Deutschland illegal und müsste angst haben irgendwann vom SEK gestürmt zu werden. Solche Fälle gabs aber nur bei spielen um Geld, da Poker an sich ja nicht verboten ist.
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1. Royal Flush 09.12.2011
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15.05.2012 14:29 |
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