Forderungen nur zu 75-90% begleichen? |
Betrunkener
Bronze
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 4.668
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14.05.2012 14:30 |
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Egozocker
Bronze
Dabei seit: 26.08.2006
Beiträge: 5.360
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| RE: Forderungen nur zu 75-90% begleichen? |
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| Zitat: |
Original von Betrunkener
Ist es eigentlich im Geschäftsleben normal, dass forderungen von Unternehmen gegenüber Privatleuten nicht zu 100% beglichen werden, sondern nur zu 75-90%?
Mir passiert es gerade zum dritten mal. Zu 100% hab ich da noch nie was erstattet bekommen. Es ist das 3 mal aus 3 Forderungen.
Es war einmal sogar die deutsche Post, die meine Forderung zum Teil so bezahlt, das dann noch 12€ ofen bleiben und man keine Lust hat deswegen weiter Brife zu schicken und zu klagen.
Die anderen beide male waren es mittelständische Unternehmen. Der Streitwert ist dann unter 100€ und der Gerichtsstand irgendwo am Arsch der Welt. |
wenn du Privatmann bist, dann ist der Gerichtsstand nicht am Arsch der Welt. Es sei denn, du wohnst dort.
__________________ Warum muss der freie Wille elektrisch sein? (Orig. von Riverpete)
Feedbackthread
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14.05.2012 14:43 |
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DrStrothmann
Moderator
Dabei seit: 29.12.2007
Beiträge: 5.729
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Du meinst Verbindlichkeiten von Unternehmen gegenüber dir als Privatperson. Forderungen von Unternehmen wären dann gegen die Privatperson.
Also ich kann das nicht nachvollziehen, da wir hier unsere Rechnungen gegenüber Privatpersonen immer begleichen. In der Regel sind das auch nur Fahrtkosten etc, die im Rahmen Bewerbungen entstehen. Mehr kann es nicht geben. Welche Art von Forderungen meinst du und sind diese unstrittig?
__________________

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14.05.2012 14:54 |
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Betrunkener
Bronze
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 4.668
Themenstarter
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14.05.2012 14:55 |
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Betrunkener
Bronze
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 4.668
Themenstarter
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| Zitat: |
Original von DrStrothmann
Du meinst Verbindlichkeiten von Unternehmen gegenüber dir als Privatperson. Forderungen von Unternehmen wären dann gegen die Privatperson.
Also ich kann das nicht nachvollziehen, da wir hier unsere Rechnungen gegenüber Privatpersonen immer begleichen. In der Regel sind das auch nur Fahrtkosten etc, die im Rahmen Bewerbungen entstehen. Mehr kann es nicht geben. Welche Art von Forderungen meinst du und sind diese unstrittig? |
Z.B. Schadenersatz für verlorenes Paket.
Rückzahlung der zuviel bezahlten Abschläge für Strom auf die Jahresrechnung gesehen + Neukundenbonus usw....
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| Zitat: |
Original von HannesZ
Hey,
bezüglich dem Spielen gegen einen unsichtbaren Gegner ohne sichtbare Karten: Tritt den das Ganze aktuell noch auf oder ist dies schon länger her?
Besten Dank vorab
Hannes |
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14.05.2012 14:57 |
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DrStrothmann
Moderator
Dabei seit: 29.12.2007
Beiträge: 5.729
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OK, da wundert es mich, dass du da Probleme hast. Komisch, dass die da nicht zahlen. Sind doch scheinbar Glas klare Dinge. Nebenkosten z.b. verrechne ich bei meinen Mietern immer direkt mit der nächsten Abrechnung. Bei Auszug rechne ich ab und überweise den zuviel gezahlten Betrag (sollte der anfallen). Kann also nicht richtig helfen - außer: es ist nicht normal.
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14.05.2012 15:15 |
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lolyourmama
Bronze
Dabei seit: 11.07.2009
Beiträge: 3.494
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14.05.2012 15:22 |
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Betrunkener
Bronze
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 4.668
Themenstarter
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Der Mahnbescheid kostet da schon mehr als der Restbetrag.
Stromanbieter ist schon gewechselt.
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| Zitat: |
Original von HannesZ
Hey,
bezüglich dem Spielen gegen einen unsichtbaren Gegner ohne sichtbare Karten: Tritt den das Ganze aktuell noch auf oder ist dies schon länger her?
Besten Dank vorab
Hannes |
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14.05.2012 16:09 |
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kslate
Bronze
Dabei seit: 25.12.2006
Beiträge: 1.661
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| Zitat: |
Original von Betrunkener
Der Mahnbescheid kostet da schon mehr als der Restbetrag.
Stromanbieter ist schon gewechselt. |
Wenn die Forderung nachweisbar ist, spricht doch nichts gegen einen Mahnbescheid nach der Zahlungsaufforderung. Am Ende zahlt den der Schuldner.
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14.05.2012 16:43 |
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Betrunkener
Bronze
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 4.668
Themenstarter
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| Zitat: |
Original von kslate
| Zitat: |
Original von Betrunkener
Der Mahnbescheid kostet da schon mehr als der Restbetrag.
Stromanbieter ist schon gewechselt. |
Wenn die Forderung nachweisbar ist, spricht doch nichts gegen einen Mahnbescheid nach der Zahlungsaufforderung. Am Ende zahlt den der Schuldner. |
Und wenn er nicht zahlt und ich drölf hundert Kilometer zum Gericht fahren muss?
__________________
| Zitat: |
Original von HannesZ
Hey,
bezüglich dem Spielen gegen einen unsichtbaren Gegner ohne sichtbare Karten: Tritt den das Ganze aktuell noch auf oder ist dies schon länger her?
Besten Dank vorab
Hannes |
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14.05.2012 18:03 |
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Rubnik
Bronze
Dabei seit: 15.02.2006
Beiträge: 6.202
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| Zitat: |
Original von Betrunkener
| Zitat: |
Original von kslate
| Zitat: |
Original von Betrunkener
Der Mahnbescheid kostet da schon mehr als der Restbetrag.
Stromanbieter ist schon gewechselt. |
Wenn die Forderung nachweisbar ist, spricht doch nichts gegen einen Mahnbescheid nach der Zahlungsaufforderung. Am Ende zahlt den der Schuldner. |
Und wenn er nicht zahlt und ich drölf hundert Kilometer zum Gericht fahren muss? |
du redest doch von seriösen Schuldnern, wenn deine Forderung berechtigt (unstrittig) ist werden sie auch bezahlen. Wenn nicht holst Du dir als nächstes einen Vollstreckungsbescheid und lässt das Geld eintreiben.
Vor Gericht musst du da imo gar nicht.
__________________ .
„Es ginge schon. Aber es geht nicht“. (Karl Valentin)
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15.05.2012 14:36 |
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TheKami
Global
Dabei seit: 01.03.2009
Beiträge: 31.313
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15.05.2012 15:11 |
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Rubnik
Bronze
Dabei seit: 15.02.2006
Beiträge: 6.202
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| Zitat: |
Original von TheKami
Schadensersatz? |
wofür?
__________________ .
„Es ginge schon. Aber es geht nicht“. (Karl Valentin)
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15.05.2012 18:50 |
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TheKami
Global
Dabei seit: 01.03.2009
Beiträge: 31.313
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na für die mahngebühren, evtl anwaltskosten, evtl gerichtskosten etc
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15.05.2012 18:56 |
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Rubnik
Bronze
Dabei seit: 15.02.2006
Beiträge: 6.202
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Mahngebüren (Mahnbescheid) werden auf die Rechnungssumme aufgeschlagen.
Anwaltskosten, Verwaltungsgebühren (Vollstreckungsbescheid) dann nochmal extra.
Damit hast Du einen vollstreckbaren Titel (wenn er durchgeht) und keinen Anlass mehr vor Gericht zu ziehen.
Aber Ich möchte betonen, dass Ich für meine posts hier keine Garantie auf inhaltliche Korrektheit gebe.
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„Es ginge schon. Aber es geht nicht“. (Karl Valentin)
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15.05.2012 19:08 |
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TheKami
Global
Dabei seit: 01.03.2009
Beiträge: 31.313
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ok. gibt es eine art mindeststreitwert oder kann man das auch für 10€ machen?
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15.05.2012 19:28 |
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jab704
Silber
Dabei seit: 29.04.2009
Beiträge: 1.331
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Zum Gerichtsstand:
| Zitat: |
Denn gegenüber Verbrauchern sind Gerichtsstandsvereinbarungen grundsätzlich unwirksam. Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung sind in § 38 BGB geregelt und danach ist eine solche Vereinbarung mit einem Verbraucher nicht gestattet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein reguläres streitiges Verfahren, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Wechsel- oder Scheckklage handelt. Eine Umgehung dieses zwingenden Rechts durch die Anknüpfung an den Erfüllungsort oder durch die Bestimmung eines alternativen Gerichtsstandes ist ebenfalls unwirksam.
Sofern der Verwender es sich einfach machen möchte und seiner Gerichtsstandsklausel den Zusatz „soweit gesetzlich zulässig“ hinzufügt, so ist dies ebenfalls unwirksam. Der Verbraucher weiß nicht, wann es gesetzlich zulässig ist, und somit ist die Klausel intransparent.
Fazit: Im Rahmen des deutschen Rechts ist eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher unzulässig. |
http://www.anwaltskanzlei-online.de/2009...vereinbarungen/
Benutzt du vielleicht den Begriff der Privatperson falsch und fällst eher unter eine der folgenden Kategorien: Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen
__________________ Due to a database error the current page could not be displayed. The administrator has been informed and will be working on the problem as soon as possible. Please be patient.
Please refrain from refreshing this page.
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15.05.2012 20:49 |
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