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Das PokerStrategy.com Forum » Erweiterte Themenforen » Wirtschaft und Finanzen » Forderungen nur zu 75-90% begleichen?
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Zum Ende der Seite springen Forderungen nur zu 75-90% begleichen?
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Betrunkener
Bronze


Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 4.668

Forderungen nur zu 75-90% begleichen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ist es eigentlich im Geschäftsleben normal, dass forderungen von Privatleuten gegenüber Unternehmen nicht zu 100% beglichen werden, sondern nur zu 75-90%?

Mir passiert es gerade zum dritten mal. Zu 100% hab ich da noch nie was erstattet bekommen. Es ist das 3 mal aus 3 Forderungen.

Es war einmal sogar die deutsche Post, die meine Forderung zum Teil so bezahlt, das dann noch 12€ ofen bleiben und man keine Lust hat deswegen weiter Brife zu schicken und zu klagen.

Die anderen beide male waren es mittelständische Unternehmen. Der Streitwert ist dann unter 100€ und der Gerichtsstand irgendwo am Arsch der Welt.

__________________

Zitat:
Original von HannesZ
Hey,

bezüglich dem Spielen gegen einen unsichtbaren Gegner ohne sichtbare Karten: Tritt den das Ganze aktuell noch auf oder ist dies schon länger her?

Besten Dank vorab
Hannes

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Betrunkener: 14.05.2012 14:59.

Neuer Beitrag 14.05.2012 14:30 Betrunkener ist offline Beiträge von Betrunkener suchen Nimm Betrunkener in deine Freundesliste auf
Egozocker
Bronze


Dabei seit: 26.08.2006
Beiträge: 5.360

RE: Forderungen nur zu 75-90% begleichen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Betrunkener
Ist es eigentlich im Geschäftsleben normal, dass forderungen von Unternehmen gegenüber Privatleuten nicht zu 100% beglichen werden, sondern nur zu 75-90%?

Mir passiert es gerade zum dritten mal. Zu 100% hab ich da noch nie was erstattet bekommen. Es ist das 3 mal aus 3 Forderungen.

Es war einmal sogar die deutsche Post, die meine Forderung zum Teil so bezahlt, das dann noch 12€ ofen bleiben und man keine Lust hat deswegen weiter Brife zu schicken und zu klagen.

Die anderen beide male waren es mittelständische Unternehmen. Der Streitwert ist dann unter 100€ und der Gerichtsstand irgendwo am Arsch der Welt.


wenn du Privatmann bist, dann ist der Gerichtsstand nicht am Arsch der Welt. Es sei denn, du wohnst dort.

__________________
Warum muss der freie Wille elektrisch sein? (Orig. von Riverpete)
Feedbackthread
Neuer Beitrag 14.05.2012 14:43 Egozocker ist offline Beiträge von Egozocker suchen Nimm Egozocker in deine Freundesliste auf
DrStrothmann
Moderator


Dabei seit: 29.12.2007
Beiträge: 5.729

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Du meinst Verbindlichkeiten von Unternehmen gegenüber dir als Privatperson. Forderungen von Unternehmen wären dann gegen die Privatperson.

Also ich kann das nicht nachvollziehen, da wir hier unsere Rechnungen gegenüber Privatpersonen immer begleichen. In der Regel sind das auch nur Fahrtkosten etc, die im Rahmen Bewerbungen entstehen. Mehr kann es nicht geben. Welche Art von Forderungen meinst du und sind diese unstrittig?

__________________


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Betrunkener
Bronze


Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 4.668

Themenstarter Thema begonnen von Betrunkener
RE: Forderungen nur zu 75-90% begleichen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Egozocker
Zitat:
Original von Betrunkener
Ist es eigentlich im Geschäftsleben normal, dass forderungen von Unternehmen gegenüber Privatleuten nicht zu 100% beglichen werden, sondern nur zu 75-90%?

Mir passiert es gerade zum dritten mal. Zu 100% hab ich da noch nie was erstattet bekommen. Es ist das 3 mal aus 3 Forderungen.

Es war einmal sogar die deutsche Post, die meine Forderung zum Teil so bezahlt, das dann noch 12€ ofen bleiben und man keine Lust hat deswegen weiter Brife zu schicken und zu klagen.

Die anderen beide male waren es mittelständische Unternehmen. Der Streitwert ist dann unter 100€ und der Gerichtsstand irgendwo am Arsch der Welt.


wenn du Privatmann bist, dann ist der Gerichtsstand nicht am Arsch der Welt. Es sei denn, du wohnst dort.


Wenn ich in Kiel wohne und das Unternehmen in München ist, dann könnte ich das Unternehmen in Kiel verklagen? Auch wenn die in Ihren AGB Gerichtsstand München steht?

__________________

Zitat:
Original von HannesZ
Hey,

bezüglich dem Spielen gegen einen unsichtbaren Gegner ohne sichtbare Karten: Tritt den das Ganze aktuell noch auf oder ist dies schon länger her?

Besten Dank vorab
Hannes

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Betrunkener: 14.05.2012 14:56.

Neuer Beitrag 14.05.2012 14:55 Betrunkener ist offline Beiträge von Betrunkener suchen Nimm Betrunkener in deine Freundesliste auf
Betrunkener
Bronze


Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 4.668

Themenstarter Thema begonnen von Betrunkener
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Zitat:
Original von DrStrothmann
Du meinst Verbindlichkeiten von Unternehmen gegenüber dir als Privatperson. Forderungen von Unternehmen wären dann gegen die Privatperson.

Also ich kann das nicht nachvollziehen, da wir hier unsere Rechnungen gegenüber Privatpersonen immer begleichen. In der Regel sind das auch nur Fahrtkosten etc, die im Rahmen Bewerbungen entstehen. Mehr kann es nicht geben. Welche Art von Forderungen meinst du und sind diese unstrittig?


Z.B. Schadenersatz für verlorenes Paket.

Rückzahlung der zuviel bezahlten Abschläge für Strom auf die Jahresrechnung gesehen + Neukundenbonus usw....

__________________

Zitat:
Original von HannesZ
Hey,

bezüglich dem Spielen gegen einen unsichtbaren Gegner ohne sichtbare Karten: Tritt den das Ganze aktuell noch auf oder ist dies schon länger her?

Besten Dank vorab
Hannes

Neuer Beitrag 14.05.2012 14:57 Betrunkener ist offline Beiträge von Betrunkener suchen Nimm Betrunkener in deine Freundesliste auf
DrStrothmann
Moderator


Dabei seit: 29.12.2007
Beiträge: 5.729

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OK, da wundert es mich, dass du da Probleme hast. Komisch, dass die da nicht zahlen. Sind doch scheinbar Glas klare Dinge. Nebenkosten z.b. verrechne ich bei meinen Mietern immer direkt mit der nächsten Abrechnung. Bei Auszug rechne ich ab und überweise den zuviel gezahlten Betrag (sollte der anfallen). Kann also nicht richtig helfen - außer: es ist nicht normal.

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Neuer Beitrag 14.05.2012 15:15 DrStrothmann ist offline Beiträge von DrStrothmann suchen Nimm DrStrothmann in deine Freundesliste auf
lolyourmama
Bronze


Dabei seit: 11.07.2009
Beiträge: 3.494

RE: Forderungen nur zu 75-90% begleichen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Betrunkener
Zitat:
Original von Egozocker
Zitat:
Original von Betrunkener
Ist es eigentlich im Geschäftsleben normal, dass forderungen von Unternehmen gegenüber Privatleuten nicht zu 100% beglichen werden, sondern nur zu 75-90%?

Mir passiert es gerade zum dritten mal. Zu 100% hab ich da noch nie was erstattet bekommen. Es ist das 3 mal aus 3 Forderungen.

Es war einmal sogar die deutsche Post, die meine Forderung zum Teil so bezahlt, das dann noch 12€ ofen bleiben und man keine Lust hat deswegen weiter Brife zu schicken und zu klagen.

Die anderen beide male waren es mittelständische Unternehmen. Der Streitwert ist dann unter 100€ und der Gerichtsstand irgendwo am Arsch der Welt.


wenn du Privatmann bist, dann ist der Gerichtsstand nicht am Arsch der Welt. Es sei denn, du wohnst dort.


Wenn ich in Kiel wohne und das Unternehmen in München ist, dann könnte ich das Unternehmen in Kiel verklagen? Auch wenn die in Ihren AGB Gerichtsstand München steht?


nein, das geht nicht...

bei arsch der welt dachte egozocker (wie ich auch) wohl eher ans ausland oder wirklich am arsch der welt


ansonsten wie wärs mit mahnverfahren?

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Neuer Beitrag 14.05.2012 15:22 lolyourmama ist offline Beiträge von lolyourmama suchen Nimm lolyourmama in deine Freundesliste auf
Betrunkener
Bronze


Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 4.668

Themenstarter Thema begonnen von Betrunkener
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Der Mahnbescheid kostet da schon mehr als der Restbetrag.

Stromanbieter ist schon gewechselt.

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Zitat:
Original von HannesZ
Hey,

bezüglich dem Spielen gegen einen unsichtbaren Gegner ohne sichtbare Karten: Tritt den das Ganze aktuell noch auf oder ist dies schon länger her?

Besten Dank vorab
Hannes

Neuer Beitrag 14.05.2012 16:09 Betrunkener ist offline Beiträge von Betrunkener suchen Nimm Betrunkener in deine Freundesliste auf
kslate
Bronze


Dabei seit: 25.12.2006
Beiträge: 1.661

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Zitat:
Original von Betrunkener
Der Mahnbescheid kostet da schon mehr als der Restbetrag.

Stromanbieter ist schon gewechselt.


Wenn die Forderung nachweisbar ist, spricht doch nichts gegen einen Mahnbescheid nach der Zahlungsaufforderung. Am Ende zahlt den der Schuldner.
Neuer Beitrag 14.05.2012 16:43 kslate ist offline Beiträge von kslate suchen Nimm kslate in deine Freundesliste auf
Betrunkener
Bronze


Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 4.668

Themenstarter Thema begonnen von Betrunkener
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Zitat:
Original von kslate
Zitat:
Original von Betrunkener
Der Mahnbescheid kostet da schon mehr als der Restbetrag.

Stromanbieter ist schon gewechselt.


Wenn die Forderung nachweisbar ist, spricht doch nichts gegen einen Mahnbescheid nach der Zahlungsaufforderung. Am Ende zahlt den der Schuldner.


Und wenn er nicht zahlt und ich drölf hundert Kilometer zum Gericht fahren muss?

__________________

Zitat:
Original von HannesZ
Hey,

bezüglich dem Spielen gegen einen unsichtbaren Gegner ohne sichtbare Karten: Tritt den das Ganze aktuell noch auf oder ist dies schon länger her?

Besten Dank vorab
Hannes

Neuer Beitrag 14.05.2012 18:03 Betrunkener ist offline Beiträge von Betrunkener suchen Nimm Betrunkener in deine Freundesliste auf
Rubnik
Bronze


Dabei seit: 15.02.2006
Beiträge: 6.202

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Zitat:
Original von Betrunkener
Zitat:
Original von kslate
Zitat:
Original von Betrunkener
Der Mahnbescheid kostet da schon mehr als der Restbetrag.

Stromanbieter ist schon gewechselt.


Wenn die Forderung nachweisbar ist, spricht doch nichts gegen einen Mahnbescheid nach der Zahlungsaufforderung. Am Ende zahlt den der Schuldner.


Und wenn er nicht zahlt und ich drölf hundert Kilometer zum Gericht fahren muss?


du redest doch von seriösen Schuldnern, wenn deine Forderung berechtigt (unstrittig) ist werden sie auch bezahlen. Wenn nicht holst Du dir als nächstes einen Vollstreckungsbescheid und lässt das Geld eintreiben.

Vor Gericht musst du da imo gar nicht.

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„Es ginge schon. Aber es geht nicht“. (Karl Valentin)
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Neuer Beitrag 15.05.2012 14:36 Rubnik ist offline Beiträge von Rubnik suchen Nimm Rubnik in deine Freundesliste auf
TheKami
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Dabei seit: 01.03.2009
Beiträge: 31.313

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Schadensersatz?
Neuer Beitrag 15.05.2012 15:11 TheKami ist offline Beiträge von TheKami suchen Nimm TheKami in deine Freundesliste auf
Rubnik
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Dabei seit: 15.02.2006
Beiträge: 6.202

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Zitat:
Original von TheKami
Schadensersatz?


wofür?

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„Es ginge schon. Aber es geht nicht“. (Karl Valentin)
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Neuer Beitrag 15.05.2012 18:50 Rubnik ist offline Beiträge von Rubnik suchen Nimm Rubnik in deine Freundesliste auf
TheKami
Global

Dabei seit: 01.03.2009
Beiträge: 31.313

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na für die mahngebühren, evtl anwaltskosten, evtl gerichtskosten etc
Neuer Beitrag 15.05.2012 18:56 TheKami ist offline Beiträge von TheKami suchen Nimm TheKami in deine Freundesliste auf
Rubnik
Bronze


Dabei seit: 15.02.2006
Beiträge: 6.202

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Mahngebüren (Mahnbescheid) werden auf die Rechnungssumme aufgeschlagen.

Anwaltskosten, Verwaltungsgebühren (Vollstreckungsbescheid) dann nochmal extra.
Damit hast Du einen vollstreckbaren Titel (wenn er durchgeht) und keinen Anlass mehr vor Gericht zu ziehen.

Aber Ich möchte betonen, dass Ich für meine posts hier keine Garantie auf inhaltliche Korrektheit gebe.

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„Es ginge schon. Aber es geht nicht“. (Karl Valentin)
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Neuer Beitrag 15.05.2012 19:08 Rubnik ist offline Beiträge von Rubnik suchen Nimm Rubnik in deine Freundesliste auf
IckeDJK
Silber


Dabei seit: 18.04.2006
Beiträge: 1.730

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Zitat:
Original von TheKami
na für die mahngebühren, evtl anwaltskosten, evtl gerichtskosten etc


Beim Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids werden diese Kosten als Nebenforderung mit angegeben.

Beantrag man danach, falls kein Widerspruch vom Schuldner eingelegt wird, einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner, sind dort neben der Hauptforderung auch die Anwaltskosten, Gerichtskosten usw. mit aufgeführt ("festgesetzte Kosten").

Die werden bei der Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher ebenfalls eingetrieben. (erst die Kosten, dann die Zinsen, dann die Hauptforderung (§367 BGB)...

__________________
fish cool

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von IckeDJK: 15.05.2012 19:11.

Neuer Beitrag 15.05.2012 19:08 IckeDJK ist offline Beiträge von IckeDJK suchen Nimm IckeDJK in deine Freundesliste auf
TheKami
Global

Dabei seit: 01.03.2009
Beiträge: 31.313

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ok. gibt es eine art mindeststreitwert oder kann man das auch für 10€ machen?
Neuer Beitrag 15.05.2012 19:28 TheKami ist offline Beiträge von TheKami suchen Nimm TheKami in deine Freundesliste auf
jab704
Silber


Dabei seit: 29.04.2009
Beiträge: 1.331

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Zum Gerichtsstand:
Zitat:
Denn gegenüber Verbrauchern sind Gerichtsstandsvereinbarungen grundsätzlich unwirksam. Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung sind in § 38 BGB geregelt und danach ist eine solche Vereinbarung mit einem Verbraucher nicht gestattet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein reguläres streitiges Verfahren, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Wechsel- oder Scheckklage handelt. Eine Umgehung dieses zwingenden Rechts durch die Anknüpfung an den Erfüllungsort oder durch die Bestimmung eines alternativen Gerichtsstandes ist ebenfalls unwirksam.

Sofern der Verwender es sich einfach machen möchte und seiner Gerichtsstandsklausel den Zusatz „soweit gesetzlich zulässig“ hinzufügt, so ist dies ebenfalls unwirksam. Der Verbraucher weiß nicht, wann es gesetzlich zulässig ist, und somit ist die Klausel intransparent.

Fazit: Im Rahmen des deutschen Rechts ist eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher unzulässig.

http://www.anwaltskanzlei-online.de/2009...vereinbarungen/

Benutzt du vielleicht den Begriff der Privatperson falsch und fällst eher unter eine der folgenden Kategorien: Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen

__________________
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Neuer Beitrag 15.05.2012 20:49 jab704 ist offline Beiträge von jab704 suchen Nimm jab704 in deine Freundesliste auf
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