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Das PokerStrategy.com Forum » Erweiterte Themenforen » Studium, Ausbildung und Beruf » Student - monatliches max. Einkommen ?
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Zum Ende der Seite springen Student - monatliches max. Einkommen ?
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shaker555
Bronze


Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 54

Student - monatliches max. Einkommen ? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Da hier viele Studenten unterwegs sind, hoffe ich, dass mir evtl der ein oder andere weiterhelfen kann.
Ich habe das kommende Semester beinahe keine Kurse mehr und würde gerne monatlich das Maximale an Verdienstmöglichkeiten als Student rausholen.

Ich habe im Internet ein weniger recherchiert aber finde keinen kompletten Überblick.

- Der steuerfrei Grundfreibetrag beträgt p.a. 8004 €. Heißt das bereits, dass alle meine Einkünfte (egal was!) nicht über 8004 € liegen dürfen, um steuerfrei zu bleiben?

- Momentan bekomme ich pro Monat:
184 € (? Kindergeld) + ~ 220 € (aus einer Übungsleitertätigkeit im Sportbereich). In der vergangen Saison hatte ich noch eine Tätigkeit in einem Sportverein über 350 € pro Monat auf 400 €-Basis, die ich unter Umständen für eine weitere Saison verlängern werde.
-> wären 754 € pro Monat, 9048 € p.a. Also schon zu viel? Fallen Kindergeld und Übungsleitergeld (hier gibt nämlich auch noch den Übungsleiterfreibetrag von 2100 € p.a.) denn komplett mit in die Rechnung?
Ich könnte natürlich z.B. die Übungsleitertätigkeit in manchen Monaten reduzieren (läuft auf Stundenbasis), um die 8004 € in der Summe nicht zu übersteigen. Aber ist das überhaupt nötig?

- Was müsste ich wie versteuern, falls ich über die 8004 € komme? Ich habe noch ein Angebot bei einem Rundfunkunternehmen als studentische Hilfskraft für 8 €/h zu arbeiten. Diese Möglichkeit entfällt ja eigentlich schon direkt.
Gibt es bestimmte Tätigkeitsverhältnisse oder Möglichkeiten, um mehr als 667 € (8004/12) pro Monat zu verdienen?
Was wäre am intelligentesten?

Falls jemand eine Ahnung hat, danke für die Hilfe shark thumbsup
Neuer Beitrag 07.07.2012 14:55 shaker555 ist offline Beiträge von shaker555 suchen Nimm shaker555 in deine Freundesliste auf
exsmo
Platin


Dabei seit: 02.01.2007
Beiträge: 2.410

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Von deinem Verdienst kannst du auf jeden Fall ohne weitere Erfassung die Werbungskostenpauschale von 1000€ abziehen. Bei höheren Aufwendungen kannst du auch auch eine Aufstellung der Kosten machen.

edit: Falls du über deinen Freibetrag kommst, musst du alles versteuern

edit2: bekommt das Kindergeld nicht ein Elternteil von dir ausgezahlt? Dann wäre es nicht bei dir anzurechnen

edit3: Hier wird noch von einer steuerfreien Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.100 Euro gesprochen. Ich nehme an, dass dieser Betrag deine Freigrenze weiter erhöht und du somit bei 8004+1000+2100=11104 Freibetrag bist. Ist aber nur eine laienhafte Einschätzung. http://www.steuerberaten.de/tag/uebungsleiterfreibetrag/

edit4: http://www.studilux.de/studium-uni/wie-s...ium-steuer.html
dort wird der freibetrag auf 14xxx euro erhöht durch die studiekosten etc. eiinfach mal lesen. kannst also locker viel mehr verdienen. im zweifelsfall auch beim finanzamt nachfragen

__________________
keine

Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von exsmo: 07.07.2012 15:19.

Neuer Beitrag 07.07.2012 15:04 exsmo ist offline Beiträge von exsmo suchen Nimm exsmo in deine Freundesliste auf
Maniax
Bronze


Dabei seit: 16.12.2006
Beiträge: 1.037

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Zitat:
Original von exsmo
Von deinem Verdienst kannst du auf jeden Fall ohne weitere Erfassung die Werbungskostenpauschale von 1000€ abziehen. Bei höheren Aufwendungen kannst du auch auch eine Aufstellung der Kosten machen.

edit: Falls du über deinen Freibetrag kommst, musst du alles versteuern

edit2: bekommt das Kindergeld nicht ein Elternteil von dir ausgezahlt? Dann wäre es nicht bei dir anzurechnen

edit3: Hier wird noch von einer steuerfreien Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.100 Euro gesprochen. Ich nehme an, dass dieser Betrag deine Freigrenze weiter erhöht und du somit bei 8004+1000+2100=11104 Freibetrag bist. Ist aber nur eine laienhafte Einschätzung. http://www.steuerberaten.de/tag/uebungsleiterfreibetrag/

edit4: http://www.studilux.de/studium-uni/wie-s...ium-steuer.html
dort wird der freibetrag auf 14xxx euro erhöht durch die studiekosten etc. eiinfach mal lesen. kannst also locker viel mehr verdienen. im zweifelsfall auch beim finanzamt nachfragen


Hierbei muss beachtet werden, dass dies nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gilt, sollte die Übungsleitung bspw. auf Gewerbeschein oder was auch immer laufen so ist dies nicht ohne weiteres möglich.

edit: ich sage natürlich nicht, dass OP diesen Freibetrag generell nicht anwenden kann bzw. dies geschieht auch eigtl bei der ESt-Erklärung automatisch durch das FA.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Maniax: 07.07.2012 15:26.

Neuer Beitrag 07.07.2012 15:25 Maniax ist offline Beiträge von Maniax suchen Nimm Maniax in deine Freundesliste auf
jotha
Bronze


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 2.325

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Am sich sollte es für dich das geringste Problem sein, einen bestimmten Betrag deines Einkommens über der Freigrenze mit dem Eingangssteuersatz von ca. 15 (?) % zu versteuern.

Dein Thema ist mMn eher:
1. ab wann bei höherem Verdienst die Krankenkasse separat von Dir selbst und damit höher bezahlt werden muß bzw. ein Studententarif nicht mehr gilt.
2. das Kindergeld deinen Eltern nicht mehr zusteht.

Erst dann machst Du mit einem Mehrverdienst eher Verlust und ist somit kontroproduktiv.

__________________
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jotha: 07.07.2012 15:57.

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sManTosHa
Bronze


Dabei seit: 10.11.2005
Beiträge: 69

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Ich denke Steuern zu zahlen ist echt nicht so schlimm wie du dir das vorstellst Augenzwinkern
Neuer Beitrag 07.07.2012 21:00 sManTosHa ist offline Beiträge von sManTosHa suchen Nimm sManTosHa in deine Freundesliste auf
FiftyBlume
Bronze


Dabei seit: 06.06.2010
Beiträge: 7.051

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Erster Punkt:

Kindergeld ist kein Einkommen, was du hast, sondern eine "Aufwandsentschädigung" für deine Eltern, solange du hauptberuflich entweder zur Schule gehst oder auf einen Beruf vorbereitet wirst.
Für das Kindergeld gibt es seit diesem Jahr auch keine Einkommensgrenze mehr, d.h. es ist im Gegensatz zu den vorherigen Jahren völlig egal, wie viel Geld du verdienst, solange dein Fokus auf dem Studium liegt.

Zweiter Punkt:

Übungsleitertätigkeit ist afaik ein Sonderfall und in gewissem Rahmen steuerfrei(googeln!) und hätte demnach auch keine Auswirkungen auf die Steuern.

Dritter Punkt:
Afaik ist ein 400 Euro Job steuerfrei neben dem Hauptjob - aber nur Halbwissen, hab ich mich nicht genau mit beschäftigt.

Vierter Punkt:
Wie schon gesagt wurde, hast du als Student zahlreiche Möglichkeiten, dein zu versteuerndes Einkommen zu drücken und theoretisch kannst du mehr verdienen ohne Lohnsteuer zu bezahlen(gab auch schonmal einen Thread dazu, in dem etwas ausführlicher steht, was man absetzen kann.


Fazit:
Geh einfach arbeiten, kannst n Haufen Geld verdienen, musst nur nochmal schauen, wie das mit dem 400 Euro Job aussieht.
Neuer Beitrag 08.07.2012 11:06 FiftyBlume ist offline Beiträge von FiftyBlume suchen Nimm FiftyBlume in deine Freundesliste auf
Lebertran
Bronze


Dabei seit: 07.12.2011
Beiträge: 6

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Da ich gerade eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten mache kann ich dir da denke ich ganz gut helfen smile .

1. das Kindergeld was du bekommst ist auf jeden Fall steuerfrei und musst du gar nicht erst angeben in der Steuererklärung.

2. Falls deine Übungsleitertätigkeit wirklich selbständig ist (du also die Rechnung selber schreibst) hast du diesen Freibetrag von 2.100€ der steuerfrei ist, würde dementsprechend auch rausfallen.

3. Falls deine Tätigkeit im Sportbereich wirklich auf 400 € Basis ist (geringfügige Beschäftigung) und dir davon nix abgezogen wird (Krankenersicherung, Rentenversicherung usw.) versteuert dein Arbeitgeber alles und du musst davon auch nix mehr selber versteuern.

Also musst du nicht wirklich ne Steuererklärung abgeben wenn das alles zutreffen sollte smile .

Viele Grüße
Leber
Neuer Beitrag 08.07.2012 11:23 Lebertran ist offline Beiträge von Lebertran suchen Nimm Lebertran in deine Freundesliste auf
sorcer
Gold


Dabei seit: 23.10.2007
Beiträge: 924

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Zitat:
Original von jotha
Am sich sollte es für dich das geringste Problem sein, einen bestimmten Betrag deines Einkommens über der Freigrenze mit dem Eingangssteuersatz von ca. 15 (?) % zu versteuern.

Dein Thema ist mMn eher:
1. ab wann bei höherem Verdienst die Krankenkasse separat von Dir selbst und damit höher bezahlt werden muß bzw. ein Studententarif nicht mehr gilt.
2. das Kindergeld deinen Eltern nicht mehr zusteht.

Erst dann machst Du mit einem Mehrverdienst eher Verlust und ist somit kontroproduktiv.


1. Ist Altersabhängig und nicht Verdienstabhängig
2. Ist der Freitbetrag seit 2012 nicht mehr existent: du darfst also so viel verdienen wie du willst.
Neuer Beitrag 08.07.2012 11:35 sorcer ist offline Beiträge von sorcer suchen Nimm sorcer in deine Freundesliste auf
shaker555
Bronze


Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 54

Themenstarter Thema begonnen von shaker555
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vielen dank für eure hilfe!
so wie es aussieht sind 8004 + 2100 + 1000 auf jeden fall drin. kindergeld fällt auch bei überschreiten der 8004 grenze seit 2012 nicht mehr weg (und geht ja auch sowieso erstmal an die eltern). die frage nach der versicherung müsste man im einzelfall klären.

verdienstmöglichkeiten sind auf jeden fall gegeben. selbst bei einem überschreiten der steuerfreien grenze ist der lohnsteuerbetrag anfangs anscheinend sogar noch relativ gering (https://www.abgabenrechner.de/)
Neuer Beitrag 09.07.2012 21:23 shaker555 ist offline Beiträge von shaker555 suchen Nimm shaker555 in deine Freundesliste auf
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