PokerStrategy.com Home
Benutzername:  Passwort: 
Registrieren | Passwort vergessen? | Hilfe | 
Du bist nicht eingeloggt.
Als angemeldetes Mitglied von PokerStrategy.com kannst du auf noch mehr Forenbereiche und natürlich Strategieartikel, Pokervideos und Coachings zugreifen. Meld dich jetzt kostenlos an und schalte dir alle Angebote frei: Jetzt kostenlos anmelden

Du bist schon Mitglied bei PokerStrategy.com? Dann logg dich jetzt oben rechts mit deinem Benutzernamen und Passwort ein.

Das PokerStrategy.com Forum » Erweiterte Themenforen » Studium, Ausbildung und Beruf » Gehalt Masterarbeit
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): « vorherige 1 2 [3]
Zum Ende der Seite springen Gehalt Masterarbeit
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Maniax
Bronze


Dabei seit: 16.12.2006
Beiträge: 1.037

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mein letzter Stand ist, dass solang es von der Finanzdirektion keine Anweisung an die lokalen finanzämter gibt, Erstudien Werbungskostenerhöhend geltend machen zu können eh keine Chance besteht diese (rückwirkend) geltend zu machen. Oder seh ich das falsch?
Also jetzt mal völlig unabhängig von diversen bisher erreichten Gerichtsurteilen.
Neuer Beitrag 12.07.2012 15:15 Maniax ist offline Beiträge von Maniax suchen Nimm Maniax in deine Freundesliste auf
annobln
Bronze


Dabei seit: 29.07.2007
Beiträge: 5.401

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich war einfach mal so dreist und habe meine gesamten Studienkosten (rund 10.000 Euro) beim FA eingereicht mit Verweis auf das Urteil. Kurz danach hat der Bundestag dieses Urteil erst einmal ausgehebelt und die Sonderkostenpauschale angehoben. Diese nützt aber nur Studenten was, die vorher schon eine Berufsausbildung abgeschlossen haben bzw. schon ein anderes Studium abgeschlossen haben. Als Werbungskosten kann man 0 Cent geltend machen, wenn man wie ich nach dem Abi gleich studiert hat (und auch wenn Bund/Zivi dazwischen war). Auch deine Eltern können nichts absetzen. Augen rollen

Ich verstehe immer noch nicht wo da die Gleichbehandlung ist ?! Jemand der vorher Maurer gelernt hat und dann studiert, kann jeden Scheiss im Studium geltend machen (Pendlerpauschale nur mal zu nennen) und wir/ich bekommen keinen Cent wieder.

Da würde nur klagen helfen. Ich weiß nicht wie der aktuelle Stand ist, aber das ist der letzte den ich kenne:

http://www.welt.de/finanzen/steuern-rech...-absetzbar.html
Neuer Beitrag 12.07.2012 23:59 annobln ist offline Beiträge von annobln suchen Nimm annobln in deine Freundesliste auf
FiftyBlume
Bronze


Dabei seit: 06.06.2010
Beiträge: 7.051

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von annobln
Ich verstehe immer noch nicht wo da die Gleichbehandlung ist ?! Jemand der vorher Maurer gelernt hat und dann studiert, kann jeden Scheiss im Studium geltend machen (Pendlerpauschale nur mal zu nennen) und wir/ich bekommen keinen Cent wieder.


Das ist wohl leider so in Deutschland...hast du denn damals Bafög bekommen oder nicht(weil imo braucht sich da keiner, der Bafög bekommt beschweren).
Neuer Beitrag 13.07.2012 08:07 FiftyBlume ist offline Beiträge von FiftyBlume suchen Nimm FiftyBlume in deine Freundesliste auf
annobln
Bronze


Dabei seit: 29.07.2007
Beiträge: 5.401

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Nein ich habe kein Bafög bekommen. Meine Eltern waren beide berufstätig und haben ganz gut verdient. Ich will mich nicht zu sehr beschweren, für mich war es möglich ein anständiges Studentenleben zu führen, auch wenn die Bafögleute in ihrer eigenen Bude gelebt haben und natürlich noch ein Auto hatten (640€ + Nebenjob evtl. schwarz = 1k+ Euro). Meine Eltern hätten, auch wenn sie es gekonnt hätten, niemals 1000€+ im Monat hingelegt. Aber das ist ein völlig anderes Thema...

Aber das jemand, der vorher in der Ausbildung meist auch keine Steuern gezahlt hat, ein Anrecht darauf hat seine Studienkosten abzusetzen und die Leute ohne Ausbildung nicht ist irgendwie unlogisch (und auch nicht die Eltern, schließlich bezahlen sie es ja dann). Wenn jemand schon 5 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, dann verstehe ich das ja irgendwie, aber..aber...egal. DIe Bundesregierung sieht das anscheinend anders Augen rollen
Neuer Beitrag 13.07.2012 21:15 annobln ist offline Beiträge von annobln suchen Nimm annobln in deine Freundesliste auf
Seiten (3): « vorherige 1 2 [3] Baumstruktur | Brettstruktur« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Gehe zu:
Das PokerStrategy.com Forum » Erweiterte Themenforen » Studium, Ausbildung und Beruf » Gehalt Masterarbeit