Pussy Riot  |
MLP123
Bronze
Dabei seit: 30.05.2006
Beiträge: 381
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ich denke schon, dass der Strafrahmen relevant ist. Wenn sich der Richter an den Strafrahmen hält, kann kein "unfaires Urteil, "politisch motiviertes Verfahren" uä vorliegen. Wie bereits gesagt, lehnt sich §213 des russischen Strafgesetzbuches an den §215a StGB in D an. Deshalb erscheint das Gesetz auch nicht unverhältnismäßig. Ob ein Gesetz einen zu geringen bzw. zu hohen Strafrahmen hat, ist immer eine Wertungsfrage des Gesetzgebers. In D gibt es viele Befürworter für härtere Strafen bei Sexualdelikten und verstehen die hohen Strafen bei Vermögensdelikten nicht.
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21.08.2012 14:24 |
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sido222
Bronze
Dabei seit: 27.09.2009
Beiträge: 534
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| Zitat: |
| Wenn du das Strafmaß als übertrieben ansiehst: kennst du denn überhaupt den Strafrahmen ? welches ist die Mindeststrafe und welches ist die Höchststrafe? Kennst du das Gesetz überhaupt bzw. die Auislegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale? Kennst du die bisherige Rspr. zu diesem Straftatbestand? Etwas als übertrieben zu bezeichnen, setzt Faktenkenntnis voraus. Ich bin mal gespannt, ob die hier vorhanden ist. |
Ja, bin ich auch.
Also, ist bei dir Faktenkenntnis vorhanden lieber MLP123 ?
| Zitat: |
| Wie bereits gesagt, lehnt sich §213 des russischen Strafgesetzbuches an den §215a StGB in D an. Deshalb erscheint das Gesetz auch nicht unverhältnismäßig |
Führ das doch mal etwas näher aus.
| Zitat: |
| Wenn sich der Richter an den Strafrahmen hält, kann kein "unfaires Urteil, "politisch motiviertes Verfahren" uä vorliegen. |
Achso, wenn ein Richter also aufgrund einer politischen Einflussnahme seinen Urteilspruch verändert, dann ist das ganz sicher kein politisches Urteil oder illegal, solange es sich im Rahmen des formell möglichen Strafmaßes bewegt.
Interessant.
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21.08.2012 15:01 |
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schrANK111
Bronze
Dabei seit: 19.10.2006
Beiträge: 7.544
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| Zitat: |
Original von MLP123
ich denke schon, dass der Strafrahmen relevant ist. Wenn sich der Richter an den Strafrahmen hält, kann kein "unfaires Urteil, "politisch motiviertes Verfahren" uä vorliegen. Wie bereits gesagt, lehnt sich §213 des russischen Strafgesetzbuches an den §215a StGB in D an. Deshalb erscheint das Gesetz auch nicht unverhältnismäßig. Ob ein Gesetz einen zu geringen bzw. zu hohen Strafrahmen hat, ist immer eine Wertungsfrage des Gesetzgebers. In D gibt es viele Befürworter für härtere Strafen bei Sexualdelikten und verstehen die hohen Strafen bei Vermögensdelikten nicht. |
danke für den hinweis auf das sexualstrafrecht -- das war jetzt sehr hilfreich und hat mir den horizont geöffnet. die 3 schlampen wollten einfach den popen rapen ... und dann ein vermögen mit den prons machen.
DAS DIESE GESETZE SCHEISSE SIND HAT ER GESAGT!!! ... und die backt sich der putin doch grad wie ers brauch ---
---aber wenn in anderen teilen der welt eine untreue frau gesteinigt wird, oder jemand mit paar gramm hasch zum tode verurteilt wird, stellst du dich wahrscheinlich auch hin und erzählst uns, daß das in anbetracht aller relevanter verhältnißmaßigkeiten nach paragraph weißderfuchs innerhalb offiziell geltender strafrahmen voll in ordnung geht, wat
__________________ Natürlich kann jeder lernen,Gedichte zu schreiben,vor allem deshalb,weil es für das Dichten nicht nur Kreativität und Phantasie bedarf,sondern weil es auch klare Regeln,zahlreiche Tipps und im Prinzip eine Art Anleitung gibt.
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21.08.2012 15:07 |
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MLP123
Bronze
Dabei seit: 30.05.2006
Beiträge: 381
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@schrank111: Putin hat das Gesetz nicht erlassen. Das Gesetz ist vom Parlament erlassen worden, als Jelzin Präsi war.
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21.08.2012 15:46 |
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MLP123
Bronze
Dabei seit: 30.05.2006
Beiträge: 381
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| Zitat: |
Original von sido222
| Zitat: |
| Wenn du das Strafmaß als übertrieben ansiehst: kennst du denn überhaupt den Strafrahmen ? welches ist die Mindeststrafe und welches ist die Höchststrafe? Kennst du das Gesetz überhaupt bzw. die Auislegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale? Kennst du die bisherige Rspr. zu diesem Straftatbestand? Etwas als übertrieben zu bezeichnen, setzt Faktenkenntnis voraus. Ich bin mal gespannt, ob die hier vorhanden ist. |
Ja, bin ich auch.
Also, ist bei dir Faktenkenntnis vorhanden lieber MLP123 ?
| Zitat: |
| Wie bereits gesagt, lehnt sich §213 des russischen Strafgesetzbuches an den §215a StGB in D an. Deshalb erscheint das Gesetz auch nicht unverhältnismäßig |
Führ das doch mal etwas näher aus.
| Zitat: |
| Wenn sich der Richter an den Strafrahmen hält, kann kein "unfaires Urteil, "politisch motiviertes Verfahren" uä vorliegen. |
Achso, wenn ein Richter also aufgrund einer politischen Einflussnahme seinen Urteilspruch verändert, dann ist das ganz sicher kein politisches Urteil oder illegal, solange es sich im Rahmen des formell möglichen Strafmaßes bewegt.
Interessant. |
wo liegt die politische Einflußnahme? Personen, die eine Straftat nach deutschen und russischen Recht begangen haben, sind bestraft worden. Der Strafrahmen ist nach den Vorgaben des Gesetzes ok.
Da dir anscheinend der Gesetzestext und dessen Auslegung nicht bekannt ist, kannst ja mal googlen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MLP123: 21.08.2012 15:51.
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21.08.2012 15:48 |
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sido222
Bronze
Dabei seit: 27.09.2009
Beiträge: 534
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| Zitat: |
| Nunja, wenn man nicht zwischen Recht und Gerechtigkeit differenzieren möchte, mag man es auch in Ordnung finden[...] |
Fällt gerade Jura Studenten wohl öfter mal schwer.
Denn wenns im Gesetz steht hat es schon seine Richtigkeit.
Sollte eigentlich nicht der Zweck sein.
| Zitat: |
| wo liegt die politische Einflußnahme? Personen, die eine Straftat nach deutschen und russischen Recht begangen haben, sind bestraft worden. Der Strafrahmen ist nach den Vorgaben des Gesetzes ok. |
Putin äußert sich offen zum Strafmaß - gibt sozusagen eine Empfehlung aus - und erzeugt dadurch politischen Druck auf das Gericht.
Von dem was hinter den Kulissen vermutlich noch so alles passiert, ganz zu schweigen.
Wenn du das für abwegig hältst, kannst du dich ja mal über den Prozess von Chodorkowski informieren.
Der Strafrahmen soll der Tatsache Rechnung tragen, dass es Straftaten in unterschiedlichem Schweregrad gibt.
Wenn man die Höchststrafe für einen minderschweren Fall verhängt, ist das alles andere als in Ordnung und gesetzeskonform.
Hier nochmal der Artikel 97 aus dem Grundgesetz:
| Zitat: |
| (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. |
Das bedeutet, dass man den Richter nicht beeinflussen darf.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von sido222: 21.08.2012 17:24.
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21.08.2012 17:23 |
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