14.01.12

Gerichtsurteil: Telekom muss illegale Wettseiten nicht sperren

Die Deutsche Telekom wurde 2010 von der Düsseldorfer Bezirksregierung aufgefordert, die Angebote der Wettanbieter Bwin und Tipp24 zu sperren. Diese Sperranordnung sei rechtswidrig, urteilte jetzt ein Gericht. Der Provider sei nicht für die Inhalte der Webseiten verantwortlich.

Im August 2010 erhielt die Deutsche Telekom durch die Düsseldorfer Bezirksregierung eine Sperranordnung für die beiden Sportwettenanbieter Bwin und Tipp24. Darin wurde der Provider aufgefordert, die Angebote der Wettanbieter per DNS-Manipulation für Kunden in Nordrhein-Westfalen zu sperren.

Die Telekom kam dieser Aufforderung nicht nach, sondern suchte stattdessen das Kölner Verwaltungsgericht auf und klagte gegen die Anordnung. Das Gericht gab der Klage am Donnerstag statt. In der Urteilsbegründung heißt es, die Rechtswidrigkeit der Angebote sei zwar bereits in mehreren Urteilen festgestellt worden, trotzdem sei der Provider nicht für die Inhalte der Webseiten verantwortlich.

Das Gericht berief sich auch auf ein ähnliches Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf im Dezember. Dort hatten die Richter eine entsprechende Anordnung gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone für rechtswidrig erklärt, da der Provider die Übermittlung der Glücksspielinhalte weder veranlasse noch auswähle. Auch die bloße Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Glücksspielangebots begründe keine Verantwortlichkeit.

Die Deutsche Telekom begrüßte die Entscheidung gegenüber heise online. "Vor allem die Feststellung des Gerichts, dass die Telekom als bloßer 'Access-Provider' nicht für die Inhalte der Domains der beiden Sportwettenanbieter verantwortlich sei, hat große Bedeutung für uns", erklärte ein Sprecher der Telekom.

Weitere News zum Glücksspielgesetz in Deutschland:

SPD-Spitzenkanditat verhandelt mit Glücksspielanbietern (18. Dezember 2011)
Analyse: Was ändert sich durch den neuen Glücksspielvertrag? (17.November 2011)
Neuer Glücksspielvertrag unterzeichnet (15. Dezember 2011)
Betfair legt Beschwerde bei EU Kommission ein (5. Dezember 2011)
Verfassungsbedenken gegen Schleswig-Holsteins Glücksspielgesetz (4. Dezember 2011)
PokerStars erwirbt Namensrechte am Stadion des VfB Lübeck (29. November 2011)
Statement: Neuer Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages unzureichend (7. November 2011)
Ministerpräsidenten einigen sich auf Glücksspielstaatsvertrag (28. Oktober 2011)
Schleswig-Holstein: Bereits 28 Anbieter an Glücksspiellizenzen interessiert (9. Oktober 2011)
Urteil des BGH: Glücksspiele im Internet bleiben verboten (29. September 2011)
FDP Sachsen plädiert nun für das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz (27. September 2011)
Glücksspielgesetz in Schleswig Holstein: Eine Analyse (14. September 2011)
Glücksspielgesetz in Schleswig Holstein angenommen (14. September 2011)
EU-Kommission lehnt Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag ab (21. Juni 2011)
Entscheidung zu Glücksspielstaatsvertrag verschoben (10. Juni 2011)
Der Gegenentwurf aus Schleswig-Holstein im Detail (14. April 2011)