19.01.12

Sat.1 erhält Rüge wegen unerlaubter Werbung für Glücksspielanbieter

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten beanstandet die unerlaubte Werbung für Glücksspielanbieter beim Privatsender Sat.1, u.a. im Zusammenhang mit mehreren Fußballspielen. Der Sender beruft sich auf die Rechtsprechung der EU und prüft Rechtsmittel gegen die Beanstandung.

Diana Schardt
Sat.1-Sprecherin Diana Schardt
Im Rahmen mehrere Fußballspiele der UEFA-Champions-League hat der Privatsender Sat.1 im September und Oktober 2011 Werbung für die Wettanbieter Tipico und wetten.de geschaltet. Dies sei ein Verstoß gegen den noch bis Sommer geltenden Glücksspielstaatsvertrag, sagte diesen Dienstag die ZAK, Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten.

Die ZAK ist in Deutschland zuständig für die Zulassung und Aufsicht über das Programm und die Werbung der Sender. Sie kann entsprechende Verstöße zunächst beanstanden und dann in einer nächsten Stufe verbindliche Untersagungen aussprechen, etwa eine bestimmte Sendung oder Werbung erneut auszustrahlen.

"Werbeverbote verstoßen gegen höherrangiges EU-Recht"

Mehrere private Sender sind im Zusammenhang mit Glücksspielwerbung bereits in den Blickpunkt der ZAK geraten, darunter auch Sport 1, Kabel 1 und Sky. Sie sind der Auffassung, dass der Glücksspielstaatsvertrag gegen EU-Recht verstoße und somit ungültig sei. Diese Auffassung bekräftigte Sat.1-Sprecherin Diana Schardt gegenüber dem Branchendienst Dwdl:

"Wir sind der Auffassung, dass die Werbeverbote des Glücksspielstaatsvertrages gegen höherrangiges EU-Recht verstoßen und bis zum Erlass eines neuen Glücksspielstaatsvertrages nicht mehr angewendet werden können." Der Sender werde deshalb die Beanstandung prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel dagegen einlegen.

Die ZAK sieht das naturgemäß anders und betonte, "dass die Rechtsprechung des EuGH auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag keine direkte Auswirkung hat. Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, haben diese Auffassung bestätigt."

Die ZAK werde derartige Rechtsverstöße weiter verfolgen, auch der neue Glücksspielstaatsvertrag werde Fernsehwerbung nur in engen Grenzen erlauben, kündigte ZAK-Vorsitzender Thomas Fuchs an. "Bis dahin gilt der alte Staatsvertrag fort."

Schleswig-Holstein forciert seinen Sonderweg

In Schleswig-Holstein ist die rechtliche Lage hingegen geklärt. Hier gilt seit Januar ein neues Glücksspielgesetz, das auch die Glückspielwerbung erlaubt. Das Bundesland bereitet derzeit alles vor, um ab März 2012 private Wett- und Pokeranbieter zu lizenzieren.

Auf einer Informationskonferenz vor wenigen Tagen stellte das Land u.a. erste Zulassungsvoraussetzungen für einen Lizenzierungsantrag vor. Das Land arbeite noch an zwei Rechtsverordnungen, die die Zulassung und Überwachung von Glücksspielanbietern konkretisieren, berichtete die Zeitung SHZ. Im Wesentlichen geht es dabei um Aspekte wie Geldwäsche, Jugendschutz, Bekämpfung von Spielsucht und Kriminalität sowie Transparenz des Zahlungsverkehrs.

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