Original von Chef0815
also stimmt das nicht, dass man durch Zahlung einem Vertrag symbolisch zugestimmt hat??
Ich nehme mal an, er hat das Abo abgeschlossen, ohne überhaupt von der Entgeltlichkeit zu wissen, richtig?
Ohne jetzt hier in Rechtsberatung ausufern zu lassen:
Es ist kein Vertrag zustandegekommen, da es an einem Konsens fehlt. Es herrscht Dissens schon alleine wegen der Entgeltlichkeit (§ 154 BGB). Das ist den Betreibern der Website zudem auch bewusst, denn es zielt ja auf nichts anderes als Abzocke ab.
Wegen teilweise Beweisschwierigkeiten, bietet es sich auch an, die Klausel, die vermutlich die Entgeltlichkeit versteckt regelt, als überraschend (§ 305c I BGB) und daher unwirksam (§ 306 I BGB) zu betrachten.
Darüber hinaus dürfte er auch noch zur Anfechtung wegen Inhaltsirrtums (§ 119 I, 1. Alt. BGB) berechtigt sein.
Sein Widerrufsrecht ist mittlerweile vermutlich verfristet, ordnungsgemäße Belehrung (wie bei solchen Diensten üblich) vorausgesetzt.
Im Übrigen und das möchte ich jedem mittlerweile raten, der über diese Vorgehensweise (zu Recht) erbost ist: Es ist eine Strafanzeige wegen Betrugs möglich und sehr wahrscheinlich auch von Erfolg gekrönt.
Soweit alles, was mir in den Sinn kommt.
Im Ergebnis soll er also nicht zahlen und bei Bedarf auch den Weg zur Polizei suchen.