Original von shoX
Original von Twirex
Also, die AGBs sagen, es findet das Recht des US Bundesstaates Georgia Anwendung, lol!
Ich nehme mal an, du bist kein Unternehmer?
Dann ist gem. Art.6 I b. ROM I-VO, anwendbar. Für das "auf einen Staat ausrichten" genügt nach Rechtsprechung eine Internetseite in entsprechender Sprache. Es ist also deutsches Recht anwendbar.
Die Anfechtung würde also gehen.
Rechtsfolge der Anfechtung wäre, dein Gegner ist so zu stellen, wie wenn er niemals etwas von dir gehört hätte -> Typische Kosten die du ersetzen musst sind deshalb Telefon, Porto, Verwaltungsaufwand. Und jetzt kommt das Wichtige: Kann das Hotel beweisen, dass es das von euch gebuchte Zimmer anderweitig hätte vermieten können, dann bleibt ihr quasi auf den vollen Kosten sitzen.
Da würde ich aber schonmal nachbohren, besonders , wie lang ist es noch hin bis zum Termin? Ist das Hotel in diesem Zeitraum schon völlig ausgebucht?
Etc.pp.
Wie kommt es, dass das Recht des Bundestaates Georgia Anwendung findet?
Anyway, nein wir sind keine Unternehmer, das Anreisedatum ist in 1Monat und das Hotel ist dort nicht ausgebucht.
Danke schon mal für deine Hilfe, vermutlich werden wir es wohl oder übel zahlen, bevor wir einen Rechtsstreit anfangen und uns weitere Kosten entstehen. Dazu bewegen wir uns wohl auf dünnem Eis, was die Sachlage angeht. Bin noch immer sauer auf uns selbst, dass uns sowas mal passiert, hätte ich auch nicht gedacht. Dummheit schützt vor Strafe nicht ist hier wohl ganz passend.
Es gilt das Prinzip der freien Rechtswahl. Heißt, wenn du als Deutscher, und Mr. X als Franzose darüber einig seid, dass das Recht in Florida super toll ist, könnt ihr das für anwendbar erklären.
In diesem Fall hier, wird das Recht von Georgia halt in irgendeiner Weise besonders günstig für die Hotelkette sein.
Dass nun dieser Rechtswahl irgendwelche Grenzen gesetzt sein müssen, ist wohl auch für den Laien klar, weil es natürlich nicht sein kann, dass jedes Unternehmen in seine AGBs eine besonders günstige Rechtswahl klatschen kann. Dazu kommt, und das ist fast noch wichtiger als das Recht an sich, der Gerichtsstand. Für dich ist es ich sag mal quasi unmöglich (zumindest im Verhältnis zum Aufwand), im Ausland zu klagen.
Deshalb sind auch die meisten, zumindest Verbrauchern gegenüber, Gerichtsstandsvereinbarungen in AGBs unzulässig/zumindest unwirksam.
Lange Rede kurzer Sinn: Man kann sowohl Recht als auch Gerichtsort ausmachen, gegenüber Verbrauchern sind im Gesetz aber meist Sperren gesetzt.
Was deine Anfechtung angeht:
Die muss unverzüglich erfolgen. Solltest du deshalb noch am überlegen sein und es doch noch nicht ganz abgehakt haben, schreibe sofort hin. Beschreibe den Sachverhalt, deinen Irrtum, und dass du deshalb nicht am Vertrag festhalten willst.
Dann kannst du ja immer noch überlegen was du machst.
Ich würde es ja fast davon abhängig machen, ob du eine Rechtschutzversicherung hast.