Den § 275 musst du aber nochmal üben, bevor du andere dafür kritisierst, dass sie mit "Unmöglichkeit um sich werfen".
Ob es sich nun um 1 KV (evtl. sogar Werkvertrag?) oder um 2 handelt, knüpft im Übrigen ja gerade an die Überlegungen zum Rechtsbindungswillen an.
Es hängt hier also von der Auslegung maßgeblich ab.
@OP:
Melde dich einfach so schnell es geht und teil ihnen den Irrtum mit. Ich glaube nicht, dass sich da jemand querstellen wird. Sollte das so sein, postest du hier noch einmal etwas ausführlich, was geschehen ist und dann wirst du schon einige Möglichkeiten aufgezeigt bekommen - keine Sorge.