Hey ho,
da hier ja einige Juristen unterwegs sind, eine kurze Frage zur Gewährleistung:
Folgender Fall: Ipod bei Saturn gekauft, ipod kaputt, möchte vom Gewährleistungsrecht gebrauch machen.
Laut Gesetz hat jetzt der Käufer die Wahl zwischen Reparatur und komplett neuem Gerät.
Allerdings hab ich jetzt irgendwas gelesen, dass Saturn in ihren AGB dieses Recht rumdrehen können und selbst bestimmten können, ob Reparatur oder neues Gerät.
Irgendwie verwirrt mich des jetzt, da die AGB wohl kaum das deutsche Gesetz außer Kraft setzen können ?!