Sobald du irgendwie am Rechtsverkehr teilnimmst, wirst du Verbindlichkeiten eingehen.
Jeder Kaufvertrag, den du abschließt begründet eine Verbindlichkeit ggü dem Vertragspartner.
Hier wird glaub grad Fremdkapital mit Verbindlichkeiten verwechselt.
Solltest du zB deinen Kaufpreis nicht mehr zahlen können, kann er ggf. ins Privatvermögen vollstrecken, sofern vereinbart...
Achja auch gegen einen Dienstleister können z.B. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden...