Hi,
Geht hier um eine rein theoretische und konstruierte Rechtsfrage. Hab nen Bericht gesehen über eine Frau der eine Vergewaltigung passiert ist und überlegte das Kind zu behalten. Da unten stehende Fragen nicht gestellt wurden interessiert mich eure Einschätzung. Daher kurz ein konstruierter Fall, angelehnt an den Bericht:
Angenommen eine Frau wird vergewaltigt, schwanger und entscheidet sich aus diversen Gründen das Kind zu bekommen. Der Vergewaltiger ist gefasst und verurteilt.
Hat die Frau Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater?
Hat der Vergewaltiger die Chance auf Besuchsrecht oder gar auf das Sorgerecht?
Wie wäre das im Falle des Sorgerechtsentzugs der Mutter oder des Sterbefalls, hat der Vergewaltiger dann Anrecht auf das Sorgerecht?