Direkt vorweg: Mir ist klar, dass ich nicht drumrum komme die Forderung zu begleichen, ich suche in erster Linie Rat zum juristisch korrekten Vorgehen aber wenn ich die auf die ein oder andere Art noch ein bisschen ärgern kann ist das auch gut, sollen ja was tun für ihre Inkassovergütung
Und zwar beginnt die ganze Geschichte Anfang 2011, damals habe ich mir die Probebahncard 25 geholt, vermutlich ruht von ihr her auch die Forderung.
Ende 2011 hab ich mir dann die BC50 geholt und mich dummerweise auf die Aussage der Bahnmitarbeiterin verlassen, dass die BC25 automatisch umgewandelt wird (entsprechend auch die Adresse für die alte BC nicht aktualisiert). 2012 hab ich diese wieder gekündigt und dabei von einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung gebrauch gemacht. War damals noch der Meinung, dass das für beide BCs gilt. Dennoch wurde mir wieder eine BC25 zugesandt und auch der fällige Betrag abgebucht. Da hätte mir natürlich klar sein müssen, dass meine Kündigung wohl nur für die BC50 akzeptiert wurde aber da ich für die BC25 sowieso Verwendung hatte, hab ich das mal so hingenommen (

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Im Januar diesen Jahres wurde ein erfolgloser Abbuchungsversuch getätigt (Konto wird nicht mehr genutzt), daraufhin habe ich bis zu diesem Schreiben nichts mehr gehört von der DB:
Dachte mir ich widersprech dem Ganzen einfach erstmal (abgesendet am 28.05) mit der Begründung, dass ich nie eine BC/ Mahnung whatever erhalten habe und habe das Kündigungsschreiben aus dem Jahr 2011 beigefügt. Dass die Angelegenheit dadurch nicht erledigt ist hab ich mir schon gedacht aber wenigstens eine präzisere Formulierung der Forderung hatte ich erwartet.
Heute kam dann das selbe Schreiben (Datum vom 02.06, also maximal einen Werktag nach erhalt des Einspruchs) erneut, es wurde einzig der Zusatz "Sachliche Einwendungen gegen die Forderungen sind nicht bekannt" im ersten Absatz eingefügt und die Verzugszinsen sowie die Frist angepasst.
Soweit das bisherige Geschehnis.
Was mich jetzt konkret stört, ist dass sich bei der DB keiner die Mühe gemacht hat mich mal über eine der beiden bekannten Adressen oder per Email zu kontaktieren, weder wegen der BC selbst noch wegen (wahrscheinlich) vorangegangenen Mahnungen, das Inkassobüro aber 8,50€ Ermittlungskosten in Rechnung stellt.
Dann hätte ich gern einen Hinweis darauf, aus welchem Grund mein Einspruch abgewiesen wurde oder wenigstens mal um welche Bahncard es sich denn nun tatsächlich handelt. Und wünschenswert wär natürlich noch ein Entgegenkommen, dass mir zumindest für die Restlaufzeit noch eine Ersatzbahncard zugestellt wird (ok, müsste ich wohl mit DB direkt klären).
Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Alle relevanten Informationen nachfordern ist denke ich klar und dann? Wenn ich nur eine weitere Fristverlängerung erreiche ist das auch schon ok, dann hab ich wenigstens Zeit nachzuforschen ob an der alten Adresse irgendwas eingegangen ist da meine Großeltern immer noch dort leben (bis April war aber sicher nichts da, wenn die das nicht verpennt haben)