Original von ipraythesun
Jedenfalls muss er das Fahrzeug nicht sehen, es reicht die potentielle Möglichkeit aus, dass Fahrzeuge vorhanden sein könnten.
Das ist imo mehr als zweifelhaft. "Billigend in Kauf nehmen" heißt eher nicht, dass es ausreicht, dass irgendwo irgendwer sein KÖNNTE. Das ist ja immer der Fall. Also wäre laut deiner Ansicht, wenn man das weiterspinnt, jede Geschwindigkeitsübertretung, die zu einem Unfall führt, als Mord zu qualifizieren. Die Frage wäre dann nur mehr: Bei 50 km/h erlaubt im Ortsgebiet sind es schon 51 km/h für einen Mord oder 70 oder 100 oder 150?
Die Grenze zwischen Mord und nicht Mord ist aber eben, ob man den Tod billigend in Kauf nimmt. Und das kann man nur, wenn man sich bewusst ist, dass man jemanden zumindest gefährdet. Das Rennen war in den Nacht, die Straße ziemlich menschenleer. Da wirst du damit Probleme haben, das nachzuweisen, wenn du nicht jemanden wahrgenommen hast. Das Gericht wird also in seiner Urteilsbegründung, die noch aussteht, das erklären müssen. Vielleicht hat es ja einen Henkel gefunden, aber das ist wohl, wie schon gesagt, mehr als zweifelhaft....