hö? Verträge werden unterzeichnet so wie sie vorliegen! GENAU SO gelten sie dann auch!
Nachträgliche Änderungen oder Eintragungen sind festzuhalten und zuzustimmen... Da geht kein Weg dran vorbei.
Wobei Verträge natürlich auch mündlich geschlossen werden können........................................
Schriftliche niederzulegen sind die nicht zwangsweise. Allerdings weiß ich auch nicht wie es mit dem Nachweisgesetz bei solcehn verträgen steht.
Denke mal, wenn argumentiert wird, dass der unterzeichnete vertrag geltend ist, kommst Du leicht raus, weil Du ihn nicht so unterzeichnet hast wie er jetzt vorliegt.
Wenn sich natürlich auf die mündliche Absprache bezogen wird kannst Du zur Not ja noch von einer "Fehlinformation über den Zustand des Studios" sprechen