Die MWST.-Abrechnung (Vorsteuer minus MWSt.) muß monatlich, vierteljährlich oder jährlich, hängt von Umsatz und Verhandlungsgeschick ab, bei Finanzamt eingereicht werden.
Dann gibt es noch die Jahresumsatzsteuererklärung und natürlich der Jahresabschluß, asl Gewinn-Verlsutrechnung (ist einfacher als neBilanz).
Will sagen: Ein Haufen Papierkram, ein Winning Player pokert besser in dieser Zeit, kommt mehr bei rum ...
Ich habe es jahrelang gemacht und bin froh, wenn ich es (nächstes Jahr) hinter mir habe.