Original von hitya1337
Danke erstmal für die Antwort!
Also wie gesagt, schon bei denen gemeldet und die haben das zunächst abgelehnt.
Lass Dir das schriftlich geben (das sie die Gewährleistung endgültig verweigern).
Wenn Sie grundlos (wichtig: grundlos) die Nachbesserung verweigern, kannst Du auf Wandlung klagen oder woanders reparieren lassen und ein Anwalt Deines Vertrauens klagt die Kosten für Dich ein.
Verweigern sie hingegen wegen der Beweislastumkehr: Vertick den Roller als Ersatzteillager bei ebay (nur meine Meinung).
Im Einzelnen:
Auspuff ab Werk falsch: Hättest Du sofort beim Bemerken reklamieren müssen. Nach 1.5 Jahren gilt das als akzeptiert.
Abgebrochene Teile: Immer schlecht - abgebrochen heißt nach 6 Monaten immer: unsachgemäße Behandlung. Lediglich ein Gutachter kann da noch feststellen, ob ein Materialfehler vorlag.
Kupplungsbacken: Grundsätzlich richtig - kann eigentlich nicht zerbrechen. Problem: Wenn die sich querstellen hast Du keine Chance, das zu beweisen. (Gutachter ist sau-teuer)
Bei dem Problem mit dem Rost: Da wird Dir der Gutachter recht geben. Aber teuer , teuer , teuer. Bekommst Du wieder, wenn Du den Prozess gewinnst, aber rechne mal mit 1000 EUR (eher mehr) an Vorlage (Gericht, Anwalt, Gutachter)