Hallo littleA!
Hier mal ein Auszug aus einem anderen Forum:
Zitat: "hab heut mal beim wachtmeister meines vertrauens nachgefragt: es gibt kein gesetz, dass das auto fahren mit gips verbietet, d.h. man darf fahren. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass der gips die fahrtüchtigkeit nicht einschränken darf, d.h. ein komplett eingegipster arm behindert einen zu sehr, eine gipsschiene jedoch nicht SOLANG die hand die für die bedienung des autos benötigten bewegungen problemlos machen kann (in meinem fall sowieso einfacher, da es die linke hand betrifft und diese nicht schalten, etc.) muss.
jedoch ist auch wie schon erwähnt zu beachten, dass im falle eines unfalls man teilschuld erhält, da der gips einen nichtdestotrotz in seiner fahreigenschaft behindert."
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Also lieber Busse und Bahn benutzen!