Original von zerocool
Original von bL1nDy
also, kino.to ist NICHT illegal...
das downloaden von urheberrechtlich geschützen gütern ist nicht illegal, nur das verbreiten...
zu deinem problem:
auf keinen fall zahlen, die haben ja den stress "ihr" geld einzutreiben...
ich rate leuten in so fällen immer zu behaupten, dass das der minderjährige bruder/neffe/was auch immer abgeschlossen hat, dann is der vertrag antürlich nicht korrekt zustande gekommen
ich weiss halt nicht, ob du das jetzt nach deinem schriftwechsel noch ohne weiteres tun kannst
aber AUF KEINEN FALL einfach zahlen...
Da hat jemand die Änderung am Urheberrecht wohl verpasst. Das war mal so. Das beziehen von Urheberrechtliche Geschützen Daten ist illegal, wenn du keine Erlaubnis (Lizenz) vom Urheber hast. Kino.to ist allerdings wie alle Link-Seiten nicht illegal, weil sie ja nicht die Daten verbreiten. Mit dem Ansehen der Filme macht man sich eigentlich strafbar. Das wird aber nicht verfolgt und deshalb ist es auch eigentlich egal wen man die Filme nicht vertickt. Ich nutze kino.to auch selber.
@op
Ist echt nice das du auf solche Tricks reinfällst. Ich hätte nicht gedacht das es solche Leute wirklich gibt, allein schon wegen der Virengefahr hätte ich die Software nur beim Hersteller bezogen. Zu deinem Problem. Das es sich rechtlich um ein Telephon-Geschäft handelt, hast du gesetzlich immer ein 30-Tage-Wiederrufsrecht. Also einfach wiederrufen und alles andere ignorieren. Sollte es hart auf hart kommen bekommst du vor Gericht eigentlich immer Recht. Du solltest das ganz aber sicher Halts halber als Einschreiben mit Rückschein verschicken. So das du den Erhalt des Wiederrufs auch belegen kannst. Dazu gehört auch den Wieder ruf unter Zeugen einzupacken und zur Post zubringen, so das auch belegt ist das in dem Schreiben der Wiederruf war.
Also ich kenn kein Präzedenzfall in Deutschland, wonach das Anschauen (ich rede hier nicht von Verbreiten, wie es häufig beim Benutzen von FilesharePlattformen mehr oder weniger automatisch geschieht) strafrechtlich verfolgt wurde. Meistens wird nur auf Schadensersatz (zivil- nicht strafrechtlich) geklagt, d.h. man müsste den reellen Wert (z.B. Wert der dafür benötigten DVDs/Kinokarten bezahlen). Darüber hinaus steht atm der Polizei keine technische Ausstattung zur Verfügung, womit das Anschauen eindeutig zu beweisen ist.
Zu dem Problem mit der Abzocke: Es ist nicht ohne weiteres möglich das Widerrufsrecht bei Kauf ohne Möglichkeit zur Warenprüfung (was online eigentlich immer der Fall ist) auszuschließen. Sollte die AGB eine solche Klausel enthalten, ist sie in der Regel ungültig. Hier gibt es ein paar Ausnahmen, die jedoch personalisierte/persönliche Ware gilt, was hier nicht der Fall ist.
Meine Erfahrung zeigt, dass 99,99% solcher Drohungen nie tatsächlich eingeklagt werden, da die Gegenpartei sehr wohl weiß, dass die Erfolgsaussichten sehr gering sind. Und in den wenigen Fällen, wo wirklich geklagt wurde, kam eigentlich immer heraus, dass der Vertrag aufgrund Formfehler und Irrtümer ungültig ist, in der Regel wegen unzureichender Preiskennzeichnung und mehr.
Also: Forderungen/Mahnungen einfach ignorieren. Wenn Inkassobüro drauf steht, keine Angst kriegen, jeder kann sich so nennen. Du musst erst dann dich rühren, wenn du von einem offiziellen Gericht etwas bekommst (meist per Einschreiben), dann einfach widersprechen und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, die für dich zu 99% positiv ausgehen wird.