Original von febsan
hmm, selber machen ist keine alternative?
Ja klar
wenn keiner was hat für mich... Aber ich würde halt gern einen fertigen nehmen, wo ich nurmehr ausfüllen muss, und wo sowas wie "keine gewährleistung" schon drinnen steht und zwar so, dass es rechtlich anerkannt wird
Du kannst etwas nicht als NEU verkaufen wenn du keine Garantie geben kannst. Du könntest es als unbenutz und originalverpackt mit Herstellergewährleistung verkaufen wenn du deinen Kaufbeleg mitverkaufst.
Hast du selber keinen Kaufbeleg
solltest du auch keinen Kaufvertrag machen.
Original von MaxPW
Du kannst etwas nicht als NEU verkaufen wenn du keine Garantie geben kannst. Du könntest es als unbenutz und originalverpackt mit Herstellergewährleistung verkaufen wenn du deinen Kaufbeleg mitverkaufst.
Hast du selber keinen Kaufbeleg
solltest du auch keinen Kaufvertrag machen.
ich hab alles da. ist sogar noch originalverpackt (so wie es von amazon.de gekommen ist) rechnung is natürlich dabei
In Deutschland kannst du sehr wohl etwas als "neu" verkaufen ohne dafür eine Garantie zu geben.
Indiviualvertraglich kann man in Deutschland so ziemlich alles ausschließen was es an gesetzlichen Regelungen gibt, solange es nicht sittenwidrig ist.
Anders wäre es nur für den Fall, dass er Gewährleitungsrechte formularmäßig abbedingt, was hier aber ja nicht der Fall ist.
Original von Kaimm
Ok, im österreichischen Privatrecht kenn ich mich dann doch auch nicht so aus.
Da kann ich dir ohne das genauer nachzulesen leider nicht weiterhelfen.
Original von mukzr
jop! außerdem ist es für ein GEBRAUCHTES gerät... ich verkaufe ja ein neues!
Und ich vermute mal du verkaufst teurer als du eingekauft hast.
Dann handelst du auch gewerblich mit allen Pflichten.
Verkaufst du jetzt trotzdem als Privatmensch kann der Käufer den Vertrag auch Jahre später noch rückgängig machen. Von der Gefahr durch echte gewerblich Händler abgemahnt zu werden mal ganz abgesehen.